1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für sämtlicheVerträge zwischen der 24Mobility UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Anbieter“, und ihren Privat- sowie Geschäftskunden, nachfolgend einheitlich „Kunde“, über
a) die kurzfristige Fahrzeugmiete,
b) die Langzeitmiete sowie
c) Fahrzeugabonnements / Auto-Aboseinschließlich aller hiermit zusammenhängenden Zusatzleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ergänzend zu dem jeweils abgeschlossenen Mietvertrag,
Fahrzeugabonnementvertrag, Angebot, Preisblatt, Übergabeprotokoll,Rückgabeprotokoll und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Anbieter undKunde.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AllgemeineGeschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrerGeltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden für die vereinbarte Vertragsdauer ein Fahrzeuggegen Entgelt zum vorübergehenden Gebrauch.
2.2 Der Anbieter bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentümer und Halterdes Fahrzeugs. Es handelt sich weder um einen Kaufvertrag noch um einenLeasingvertrag.
2.3 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nur, wenn diesausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls schuldet der Anbieter lediglichein Fahrzeug der vereinbarten oder einer gleichwertigen bzw. höheren Kategorie.
2.4 Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses enthält insbesondereAngaben zu Zustand, Kilometerstand, Tank- bzw. Batteriestand, Vorschäden, Ausstattung und übergebenem Zubehör. Das Übergabeprotokoll ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Fahrzeugen, Tarifen oder Konditionen auf Webseiten, Inseraten,sozialen Medien, Kleinanzeigen, per E-Mail oder in sonstigen Medien stellt keinverbindliches Angebot dar.
3.2 Der Kunde gibt mit seiner Buchung, Bestellung, Reservierung oderVertragsunterzeichnung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
3.3 Der Vertrag kommt erst zustande durcha) ausdrückliche Vertragsbestätigung des Anbieters in Textform,b) beiderseitige Unterzeichnung des Vertrags oderc) Übergabe des Fahrzeugs.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Identitätsprüfung,Führerscheinprüfung, Bonitätsprüfung, Sicherheitsleistung, Zahlung offener Beträgeoder Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen.
4. Berechtigte Fahrer
4.1 Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Kunden sowie von den im Vertragausdrücklich benannten und durch den Anbieter freigegebenen Zusatzfahrern geführtwerden.
4.2 Jeder Fahrer mussa) das im Vertrag festgelegte Mindestalter erreicht haben,b) seit der vertraglich geforderten Mindestdauer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnissein undc) sich auf Verlangen des Anbieters mit gültigem Personalausweis oder Reisepass sowieFührerschein im Original legitimieren.
4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Fahrer die vertraglichen undgesetzlichen Vorgaben einhalten. Das Verhalten eines berechtigten oder unberechtigtenFahrers wird dem Kunden wie eigenes Verhalten zugerechnet.
4.4 Die Überlassung des Fahrzeugs an nicht autorisierte Dritte ist untersagt undberechtigt den Anbieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sowie zurGeltendmachung weiterer Ansprüche.
5. Preise, Entgelte und Zusatzleistungen5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gemäß Vertrag, Angebot,Tarifübersicht, Preisblatt oder individueller Vereinbarung.5.2 Zusätzliche Leistungen, insbesondere Liefer- und Abholservice, Zusatzfahrer,Auslandsfreigabe, Reduzierung der Selbstbeteiligung, Kilometerpakete,Expressbereitstellung, Zubehör oder sonstige Zusatzleistungen, werden gesondertberechnet.5.3 Nicht im Grundpreis enthalten sind insbesondere, soweit nicht ausdrücklich andersvereinbart:a) Kraftstoff, Strom, AdBlue und sonstige Betriebsstoffe,b) Maut, Parkgebühren, Abschleppkosten, Bußgelder, Verwarnungsgelder undbehördliche Gebühren,c) Mehrkilometer,d) Sonderreinigungskosten,e) Schäden, Minderwerte, Nutzungsausfall, Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten,die vom Kunden zu vertreten sind.5.4 Preisnachlässe, Sonderaktionen und Sondertarife gelten nur unter Einhaltung derjeweils zugrunde liegenden Bedingungen und des vereinbarten Miet- bzw. Abomodells.6. Zahlungsbedingungen – allgemein6.1 Sämtliche Forderungen des Anbieters sind, soweit nichts anderes vereinbart ist,sofort fällig.6.2 Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Debitkarte,Überweisung oder sonstigem vereinbartem Zahlungsmittel einzuziehen bzw. zuverlangen.6.3 Der Kunde ermächtigt den Anbieter, sämtliche aus dem Vertragsverhältnisresultierenden Forderungen über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen,insbesondere Miete, Abo-Raten, Kaution, Bereitstellungsgebühr, Liefergebühr,Zusatzleistungen, Mehrkilometer, Schadensbeträge, Selbstbeteiligungen, BußgeldBearbeitungsgebühren, Rücklastschriftkosten, Reinigungskosten, Abschleppkosten undsonstige offene Positionen.6.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder scheitert eine Lastschrift oderKartenbelastung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, trägt der Kunde diehierdurch entstehenden Rücklastschrift-, Rückbelastungs- und Bearbeitungskosten.6.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung, insbesondere Übergabe oder weitereGebrauchsüberlassung des Fahrzeugs, bis zum vollständigen Ausgleich fälligerForderungen zu verweigern.6.6 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen zulässig.Teil A – Regelungen für die normale Miete und Langzeitmiete7. Mietdauer7.1 Die Mietdauer beginnt mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs an denKunden.7.2 Die Mietdauer endet mit der vollständigen Rückgabe des Fahrzeugs einschließlichsämtlicher Schlüssel, Dokumente, Zubehörteile und sonstiger überlassenerGegenstände am vereinbarten Rückgabeort.7.3 Bei Mietverträgen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen gelten ergänzend dieRegelungen zur Langzeitmiete. Langzeitmieten können insbesondere feste Zeiträumewie 28 Tage, 30 Tage, 60 Tage, 90 Tage, 156 Tage oder sonstige individuell vereinbarteLaufzeiten umfassen.7.4 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB istausgeschlossen.8. Fälligkeit bei normaler Miete und Langzeitmiete8.1 Die Miete für den vereinbarten Mietzeitraum ist grundsätzlich vor Übergabe desFahrzeugs vollständig im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.8.2 Bei Langzeitmieten ist der Anbieter berechtigt, die Miete in wiederkehrendenZeitabschnitten im Voraus abzurechnen und einzuziehen.8.3 Wird ein Fahrzeug verspätet abgeholt oder vorzeitig zurückgegeben, besteht keinAnspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung, sofern nicht ausdrücklich etwasanderes schriftlich vereinbart wurde.9. Reservierung, Stornierung, Nichterscheinen9.1 Reservierungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für die vereinbarteFahrzeug- oder Preisgruppe, nicht für ein bestimmtes Modell.9.2 Der Anbieter kann Stornierungen nach Maßgabe des vereinbarten Tarifs akzeptieren.Für den Fall einer Stornierung oder Nichtabholung kann der Anbieter eine angemesseneStornierungs- oder No-Show-Gebühr bzw. pauschalierten Schadensersatz verlangen.Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlichgeringer entstanden ist.9.3 Holt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, bleibt der Vertraggrundsätzlich bestehen, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.10. Rückgabe, verspätete Rückgabe, falscher Rückgabeort10.1 Das Fahrzeug ist pünktlich am vereinbarten Ort und in vertragsgemäßem Zustandzurückzugeben.10.2 Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für die Dauer derVorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des jeweils anwendbaren Tagesbzw. Monatstarifs sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz, soweit einweitergehender Schaden entsteht.10.3 Erfolgt die Rückgabe schuldhaft an einem anderen als dem vereinbartenRückgabeort, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlichTransport-, Personal- und Dispositionskosten.10.4 Bei verspäteter Rückgabe, Schlüsselvorenthaltung oder unterlassenerRückgabemitwirkung ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kundensicherzustellen, abzuholen oder abschleppen zu lassen.Teil B – Besondere Bedingungen für Auto-Abo11. Vertragsstruktur des Auto-Abos11.1 Das Auto-Abo ist ein entgeltlicher Fahrzeugnutzungsvertrag mit festerMindestlaufzeit oder sonst individuell vereinbarter Laufzeit.11.2 Die Laufzeit beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.11.3 Die im Vertrag vereinbarte monatliche Abo-Rate versteht sich für den jeweilsvereinbarten Abrechnungszeitraum. Enthaltene Leistungen ergeben sich ausschließlichaus dem Vertrag, Preisblatt oder Angebot.11.4 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auto-Abos.12. Erste Zahlung vor Auslieferung12.1 Mit Abschluss des Auto-Abo-Vertrags werden – soweit im Einzelvertragausgewiesen – folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig:a) die Kaution,b) die Bereitstellungsgebühr,c) die Liefergebühr bzw. Zustellgebühr,d) sonstige vereinbarte Einmalentgelte.12.2 Unabhängig davon ist die erste monatliche Abo-Rate am Tag der Auslieferung,jedoch zwingend vor Übergabe bzw. vor Auslieferung des Fahrzeugs, vollständig fällig.12.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Auslieferung oder Übergabe des Fahrzeugs zuverweigern, solange die in Ziffern 12.1 und 12.2 genannten Beträge nicht vollständig undvorbehaltlos beim Anbieter eingegangen sind oder eine anderweitig ausdrücklichakzeptierte Zahlungsbestätigung vorliegt.12.4 Erfolgt trotz Vertragsschluss kein vollständiger Zahlungseingang, bleibt der Vertragbestehen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt,a) die Auslieferung zurückzuhalten,b) dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen,c) nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder diesenaußerordentlich zu kündigen undd) Schadensersatz wegen Nichterfüllung, insbesondere für Dispositions-, Zulassungs-,Bereitstellungs-, Transport-, Vorhalte- und Verwaltungskosten, zu verlangen. ErsparteAufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringerenSchadens vorbehalten.13. Laufzeit, Verlängerung, vorzeitige Beendigung beim Auto-Abo13.1 Das Auto-Abo läuft für die im Vertrag ausdrücklich vereinbarte Mindestlaufzeit bzw.Festlaufzeit.13.2 Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen,soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.13.3 Gibt der Kunde das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurück oderbeendet er das Vertragsverhältnis vorzeitig ohne gesetzlichen oder vertraglichen Grund,bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Der Anbietermuss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwertung desFahrzeugs anrechnen lassen.13.4 Soweit vertraglich ausdrücklich eine vorzeitige Verkürzungsoption, Wechseloptionoder Aufhebungsgebühr vereinbart ist, gilt ausschließlich die individuelle Vereinbarung.13.5 Nach Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit endet das Auto-Abo automatisch, wenndas Fahrzeug fristgerecht zurückgegeben wird. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe,verlängert sich das Nutzungsverhältnis bis zur tatsächlichen Rückgabe auf unbestimmteZeit zu den bisherigen Konditionen, sofern der Anbieter nicht anderweitig abrechnetoder kündigt.14. Monatliche Abo-Rate und Folgeraten14.1 Die monatliche Abo-Rate ist jeweils im Voraus zu zahlen.14.2 Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Folgeforderungen über das hinterlegteZahlungsmittel einzuziehen.14.3 Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig oder schlägt ein Lastschrift- bzw.Karteneinzug fehl, ist der Anbieter berechtigt,a) dem Kunden eine kurze Nachfrist zu setzen,b) bis zur Klärung weitere Leistungen zurückzuhalten,c) das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern die Fortsetzungunzumutbar ist, undd) das Fahrzeug unverzüglich herauszuverlangen.15. Kilometerregelung im Auto-Abo15.1 Maßgeblich ist das im Vertrag vereinbarte monatliche Inklusiv-Kilometerkontingent.15.2 Nicht genutzte Inklusivkilometer verfallen, sofern nicht ausdrücklich schriftlichetwas anderes vereinbart wurde.15.3 Mehrkilometer werden nach dem im Vertrag vereinbarten Preis abgerechnet.15.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Kilometerstand auf Anforderung des Anbieters odernach vertraglicher Vereinbarung fristgerecht mitzuteilen, insbesondere durchÜbersendung eines aussagekräftigen Fotos des Kilometerstandes.15.5 Unterbleibt die Mitteilung schuldhaft, ist der Anbieter berechtigt, eineangemessene Bearbeitungsgebühr nach Preisblatt zu berechnen. Dem Kunden bleibtder Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.15.6 Der Anbieter ist berechtigt, Mehrkilometer laufend, monatlich, bei Vertragsendeoder bei Fahrzeugtausch abzurechnen.Teil C – Für alle Modelle geltende Nutzungs- und Haftungsregeln16. Kaution16.1 Der Anbieter ist berechtigt, eine Kaution in der im Vertrag, Angebot oder Preisblattausgewiesenen Höhe zu verlangen.16.2 Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher bestehender und künftiger Ansprüchedes Anbieters aus dem Vertragsverhältnis.16.3 Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.16.4 Die Rückzahlung einer nicht verbrauchten Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßerRückgabe des Fahrzeugs und nach abschließender Prüfung offener Forderungeninnerhalb eines angemessenen Zeitraums.17. Fahrzeugzustand, Nutzung und Pflichten des Kunden17.1 Der Kunde hat das Fahrzeug pfleglich, sachgemäß und entsprechend denHerstellervorgaben sowie den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln und zu nutzen.17.2 Untersagt sind insbesondere:a) Weitervermietung oder Untervermietung,b) Nutzung durch nicht autorisierte Fahrer,c) Motorsport, Rennstrecken, Drift- oder Testfahrten,d) Offroad-Nutzung, soweit das Fahrzeug hierfür nicht ausdrücklich freigegeben wurde,e) Nutzung zur Begehung von Straftaten,f) gewerbliche Personenbeförderung ohne ausdrückliche Freigabe,g) Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder sonstiger fahruntüchtiger Beeinflussung,h) Rauchen im Fahrzeug,i) nicht ordnungsgemäßer Tiertransport.17.3 Der Kunde ist verpflichtet, Warnhinweise, Kontrollleuchten, Inspektionsanzeigenund sonstige technische Auffälligkeiten unverzüglich zu beachten und dem Anbieter zumelden. Bei Gefahr eines Folgeschadens ist die Nutzung sofort einzustellen.17.4 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugssowie – soweit zumutbar – Reifendruck, Motoröl, Kühlmittel, AdBlue, Scheibenreinigerund sonstige erforderliche Betriebsstoffe zu kontrollieren.17.5 Für Schäden durch Fehlbedienung, Falschbetankung, Überlastung, Weiterfahrttrotz Warnmeldung, Bedienfehler, unsachgemäße Nutzung oder unterlasseneSchadensminderung haftet der Kunde voll.18. Wartung, Werkstattbindung, Mitwirkung18.1 Erforderliche Wartungen, Reparaturen, Inspektionen, Rückrufmaßnahmen undsonstige Arbeiten am Fahrzeug sind ausschließlich in vom Anbieter freigegebenen oderbenannten Werkstätten durchzuführen, sofern der Anbieter nichts anderes freigibt.18.2 Eigenmächtige Reparaturen, Umbauten, Folierungen, technische Änderungen oderEingriffe in Fahrzeugsoftware oder Elektronik sind unzulässig.18.3 Der Kunde hat auf Aufforderung des Anbieters an Wartungs-, Prüf-, Reifenwechsel-,Inspektions-, Rückruf- oder Austauschmaßnahmen mitzuwirken und das Fahrzeug zuden dafür benannten Terminen bereitzustellen.18.4 Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, trägt er die hierausentstehenden Mehrkosten und Schäden.19. Zusatzfahrer19.1 Zusatzfahrer bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.19.2 Für Zusatzfahrer kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden.19.3 Der Zusatzfahrer muss vor erstmaliger Nutzung des Fahrzeugs vollständig benannt,identifiziert und freigegeben werden.19.4 Nutzt ein nicht freigegebener Fahrer das Fahrzeug, liegt ein schwerwiegenderVertragsverstoß vor. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertragaußerordentlich fristlos zu kündigen, die Kaution bis zur endgültigen Klärungeinzubehalten sowie Schadensersatz geltend zu machen.20. Auslandsfahrten20.1 Auslandsfahrten sind nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig.20.2 Der Anbieter kann verlangen, dass Auslandsfahrten vorab schriftlich angezeigt undausdrücklich freigegeben werden.20.3 Für Auslandsfreigaben kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden.20.4 Der Anbieter ist berechtigt, bestimmte Länder, Regionen, Fahrzeugkategorien oderNutzungsarten von der Auslandsnutzung auszuschließen oder nur unter besonderenBedingungen zuzulassen.20.5 Verstöße gegen Auslandsbeschränkungen berechtigen den Anbieter zuraußerordentlichen fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung sämtlicher darausentstehenden Schäden, Rücktransportkosten, Wertminderungen,Sicherstellungskosten und Nutzungsausfälle.21. Versicherung, Haftungsreduzierung, Selbstbeteiligung21.1 Das Fahrzeug ist mindestens haftpflichtversichert. Art und Umfang eines darüberhinausgehenden Kasko- oder Haftungsreduzierungsmodells ergeben sichausschließlich aus dem Einzelvertrag.21.2 Soweit eine Haftungsreduzierung nach Art einer Vollkaskoversicherung vereinbartist, haftet der Kunde je Schadensfall bis zur Höhe der vertraglich vereinbartenSelbstbeteiligung.21.3 Die Haftungsreduzierung gilt insbesondere nicht bzw. kann entfallen beia) vorsätzlicher Schadensverursachung,b) grob fahrlässiger Schadensverursachung im gesetzlich zulässigen Umfang,c) Fahren unter Alkohol, Drogen oder sonst fahruntüchtigem Zustand,d) Unfallflucht,e) Nutzung durch nicht autorisierte Fahrer,f) Nutzung ohne gültige Fahrerlaubnis,g) Verstoß gegen Auslands-, Nutzungs- oder Sicherheitsbestimmungen,h) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Anzeige- und Mitwirkungspflichtennach einem Schaden.21.4 Nicht als versicherte Unfallschäden gelten insbesondere reine Betriebs-, Brems-,Bruch-, Bedienungs- und Fehlbetankungsschäden sowie Schäden infolge falscherBeladung, Überbeanspruchung oder unsachgemäßer Behandlung.22. Unfälle, Diebstahl, Schäden, Aufklärungspflichten22.1 Jeder Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden, Vandalismusschaden oder sonstigeSchaden ist dem Anbieter unverzüglich zu melden.22.2 In folgenden Fällen ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen:a) bei Personenschäden,b) bei Beteiligung Dritter,c) bei ungeklärter Schuldfrage,d) bei Diebstahl, Brand oder Vandalismus,e) wenn der Schaden nicht nur unerheblich ist oder der Anbieter dies verlangt.22.3 Der Kunde darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und hat alles zu unterlassen, wasdie Regulierung erschwert.22.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden vollständig und wahrheitsgemäß zudokumentieren, insbesondere durch Schadensbericht, Fotos, Benennung von Zeugenund Vorlage angeforderter Unterlagen.22.5 Verletzt der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Aufklärungs- undMitwirkungspflichten, kann eine vereinbarte Haftungsreduzierung ganz oder teilweiseentfallen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.23. Bußgelder, Maut, Gebühren23.1 Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche Verkehrsverstöße,Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen, Parkverstöße, Mautverstöße und sonstige mitdem Fahrzeug während der Vertragslaufzeit verursachten Rechtsverstöße.23.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen diesbezüglichen Forderungen Dritterfrei.23.3 Für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen, Anhörungen, Fahrerbenennungen,Behördenanfragen oder internen Verwaltungsaufwand kann der Anbieter eineBearbeitungsgebühr gemäß Preisblatt oder vertraglicher Vereinbarung berechnen. DemKunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.24. Kraftstoff, Strom, AdBlue, Reinigung24.1 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb sind grundsätzlich mit dembei Übergabe dokumentierten Tankstand zurückzugeben, sofern nichts anderesvereinbart ist.24.2 Elektrofahrzeuge sind mit dem vereinbarten oder dokumentierten Ladezustandzurückzugeben.24.3 Fehlmengen bei Kraftstoff oder Ladestand werden nach Aufwand bzw. nachPreisblatt berechnet.24.4 AdBlue und sonstige Betriebsstoffe sind vom Kunden auf eigene Kostennachzufüllen, soweit dies nach Vertragsmodell vorgesehen ist.24.5 Gibt der Kunde das Fahrzeug übermäßig verschmutzt, mit Geruchsbelästigung odernicht rückgabefähigem Innen- oder Außenbereich zurück, trägt er die Kosten derSonderreinigung.25. Rückgabezustand, Minderwert, Schäden bei Rückgabe25.1 Das Fahrzeug ist vollständig, mit allen Schlüsseln, Dokumenten, Papieren,Ladekabeln, Zubehörteilen und sonstigen überlassenen Gegenständen zurückzugeben.25.2 Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist vom Kunden nicht zu ersetzen.25.3 Schäden, fehlende Teile, übermäßige Verschmutzungen, Minderwerte, fehlendesZubehör, fehlende Schlüssel, Fehlbedienungsschäden und sonstige über die normaleAbnutzung hinausgehende Beeinträchtigungen sind vom Kunden zu ersetzen.25.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Fahrzeugzustand bei Rückgabe zu dokumentierenund durch eigene Mitarbeiter oder sachverständige Dritte bewerten zu lassen.26. Fahrzeugschlüssel, Papiere, Zubehör26.1 Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren, Ladekabeln, Tankkarten,Kennzeichen oder sonstigem Zubehör ist dem Anbieter unverzüglich zu melden.26.2 Der Kunde haftet für sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere fürErsatzbeschaffung, Umcodierung, Wegfahrsperrenanpassung, Schloss- undSteuergerätetausch, Fahrzeugstillstand, Sicherungsmaßnahmen undVerwaltungsaufwand.27. GPS-Ortung und Telematik27.1 Der Anbieter ist berechtigt, Fahrzeuge mit GPS-, Telematik- oder Ortungssystemenauszustatten, soweit dies zur Diebstahlprävention, Fahrzeugwiederbeschaffung,Vertragserfüllung, Sicherheit, Flottensteuerung oder Beweissicherung erforderlich ist.27.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus derDatenschutzerklärung des Anbieters.27.3 Der Kunde ist verpflichtet, weitere Fahrer oder Nutzer des Fahrzeugs über einebestehende Ortungs- bzw. Telematikfunktion zu informieren.28. Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Anbieter28.1 Der Anbieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grundberechtigt.28.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenna) der Kunde bei Vertragsschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat,b) fällige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht geleistet werden,c) eine Lastschrift oder Kartenbelastung scheitert und kein unverzüglicher Ausgleicherfolgt,d) das Fahrzeug von nicht autorisierten Personen genutzt wird,e) das Fahrzeug vertragswidrig ins Ausland verbracht wird,f) das Fahrzeug unsachgemäß, rechtswidrig oder gefährdend genutzt wird,g) der Kunde einen Schaden verschweigt oder Aufklärungspflichten verletzt,h) eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kundeneintritt oder droht,i) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden bekannt werden,j) das Fahrzeug trotz Kündigung oder Vertragsende nicht unverzüglich zurückgegebenwird.28.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Besitzrecht des Kunden. DasFahrzeug ist unverzüglich herauszugeben.28.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht unverzüglich heraus, ist der Anbieter berechtigt,das Fahrzeug sicherzustellen, abzuholen oder abschleppen zu lassen sowie gerichtlicheund außergerichtliche Maßnahmen einzuleiten.29. Schadensersatz bei Pflichtverletzungen29.1 Verletzt der Kunde Vertragspflichten, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.29.2 Der Anbieter kann in geeigneten Fällen pauschalierten Schadensersatz nachMaßgabe des Preisblatts oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung verlangen.Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlichgeringerer Schaden entstanden ist.29.3 Die Geltendmachung eines weitergehenden tatsächlichen Schadens bleibtvorbehalten; eine vereinbarte Pauschale wird darauf angerechnet.30. Haftung des Anbieters30.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie beiVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.30.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicherVertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.30.3 Eine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände besteht nur beiVorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.31. Datenschutz31.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie etwaigerFahrer nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärungdes Anbieters.31.2 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Zusatzfahrer oder sonstige berechtigte Nutzerüber die datenschutzrechtlichen Informationen des Anbieters zu informieren.32. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen32.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.32.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.32.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfenmindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschriebenist.32.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam,undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbarenBestimmung gilt die gesetzliche Regelung.33. Vorrang des Einzelvertrags33.1 Für konkrete Preise, konkrete Selbstbeteiligungen, konkrete Kautionen, konkreteLiefergebühren, Bereitstellungsgebühren, Zusatzfahrerentgelte, Auslandsentgelte,Kilometerpakete, Mehrkilometerpreise, Laufzeiten und sonstige Sonderkonditionen giltvorrangig der jeweils abgeschlossene Einzelvertrag